Band 58: Eintrag vom  28. Juli 1875 (Nr. 483)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Reparatur der Nordcanalbrücke.

Der Vorsitzende theilt eine Verfügung der Königlichen Regierung betreffs Unterhaltung der Nordcanalbrücke mit, worin der Stadt aufgegeben wird, den Nachweis zu liefern, daß nicht die Stadt, sondern die Königliche Regierung zur Unterhaltung der Nordcanalbrücke verpflichtet ist.

Die Versammlung beschlißt, der Königlichen Regierung anzuzeigen, daß die Stadt die Brücke reparieren lassen werde, jedoch die Kosten auf dem Wege des Rechts eventl. von der Königlichen Regierung wieder einziehen würde.

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