Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt mit Rücksicht auf die nothwendig gewordene bedeutende Erhöhung des Armen- und Hospital-Etats, sowie des vom Vorsitzenden angedeuteten Ausfalls in der Einnahme pro 1873 und um eine allzu bedeutende Steigung der Communalsteuern vorzubeugen zur Deckung des künftig jährigen Deficits den Gewinst der Sparkasse mitzuverwenden, und im Etat pro 1873 in Einnahme zu stellen.
a. u. s.