gutachten
das vom unparteijschem rechtsgelehrtem uber das demselben communicirtes species facti eingekommenes verschloßenes gutachten zerbrochen und abgeleßen worden betreffend des bürgermeister verhorr unter herrenHeinsbeck und Pell so dan herr Cuperthurnwärther ad causam Koll gegenGreuters et Holthausen welchem magistratsherrn nachzukommen decretirt haben.