Niederschlagung städtischer Gefälle.
Zwei von dem Stadtrentmeister Holter unterm 6. Juli d. J. aufgestellte Verzeichnisse, wodurch auf Niederschlagung der von dem Taglöhner Heinrich Schmitz, sowohl pro 1835 als pro 1836 rückständig gebliebene Gartenpacht im Betrage von 4 Thaler 10 Silbergroschen angetragen ist, wurden vom Stadtrathe geprüft, und dahin begutachtet, daß die Niederschlagung erfolgen möge, da Pächter und Bürge zahlungsunfähig geworden, und die zwangsweise Einforderung daher nur auf vergebliche Kosten führen könne.
actum ut supra