Auf die von Fz. Broix beantragte Vermiethung des früheren Salzmagazins wurde nicht eingegangen, vielmehr dem [hinzugefügt: Antrage des] Gymnasial-Curatoriums entsprechend der Beschluß gefaßt, das besagte Local dem Gymnasium zur Benutzung für die Frei-Übungen der GymnasialSchüler zu überweisen.
actum ut supra