Der Antrag des Ackerers Dahmen um Anpachtung von 4 bis 8 Morgen Wiesen von den seinem Hause gegenüberliegenden Wiesenparzellen in der Abtheilung B. der städtischen Weiden zu 25 Thn pro Morgen wird genehmigt und die Dauer des Pachtverhältnisses auf 6 Jahre festgesetzt, jedoch der Eigenthums-Commission überlassen, demselben die Parzellen anzuweisen und die Einfriedigung zu bedingen.