Band 49: Eintrag vom  6. Oktober 1851 (Nr. 325)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath beschloß heute in Modifikation seines frühern desfallsigen Beschlusses, wie er Rechts da- gegen zu erinnern finde, daß die disponiblen Räumlichkeiten des Gymnasialgebäudes in der Folge auch durch verheirathete Lehrer bewohnt werden. Bei desfallsigen Zusicherungen Seitens des Curatorii sei aber in jedem einzel- nen Falle der ausdrückliche Vorbehalt zu machen, daß der betreffende Lehrer nach halbjähriger ortsüblicher Kündigung gegen eine Mieth- entschädigung von fünfzig Thlr. auszuziehen habe.

a. u s.