Band 56: Eintrag vom  22. Juli 1872 (Nr. 547 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5/ Gehalt der Elementarlehrerinnen

Der Vorsitzende trägt vor, daß zufolge höherer Anordnung die Anstellung zweier weltlicher Lehrerinnen notwendig ist, wozu aber das für die Ordensschwestern im Etat ausgeworfene Gehalt nicht mehr ausreiche. - Stadtrath genehmigt vor- läufig für die zwei auszuschreibenden Stellen ein Gehalt von 200 Thlrn. und 20 Thlr Miethsentschädigung, überweist aber das ganze Gehalts-Regulativ an die Finanz- und Schul-Kommission zur Begutachtung.

a. u. s.