Band 49: Eintrag vom  18. Juli 1853 (Nr. 701)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Armen-Verwaltung, welche in Folge Beschlusses vom 9. Mai aufgefordert worden, den noch in Händen habenden Vorschuß von 315 Th zum Zweck der Beschäftigung der ärmeren Klasse mittelst Handspinnerei, nach Abzug der gemachten Einbuße wieder an die Stadt-Kasse zurückzuerstatten, stellt in einem Gesuche vom 27. Juni c. vor, wie es von Nutzen sei, daß die Flachsspinnerei als ein zweckmäßiges und verhält- nißmäßig nicht kostspieliges Beschäftigungsmittel für dürftige, der Armenpflege anheim fallende Frauen auch künftig zur Winterzeit fortgesetzt werde.

Da die Fortsetzung der Handspinnerei im Interesse der Gemeinde liegt, der obige Vorschuß, wovon bereits 50 Thl eingebüßt sind, hierhin allmählig absorbirt werden wird, so genehmigt Gemeinderath auf den Antrag der Armen-Verwaltung, daß der mehrgedachte Vorschuß nicht zurückerstattet, sondern der Armen- Kasse definitiv überwiesen werde.

a. u. s.