Die Firma Foller & Hagen wünschen zur Abführung des Wassers ihrer Fabrik bis zu dem Fallkessel des seitwärts des Hafenamtes ausgehenden unterirdischen Kanals zur Erft hin, eine Röhrenleitung unter der Straßenrinne anzulegen, wozu die Genehmigung unter der Bedingung der jederzeitigen Instandhaltung und der Entrichtung einer jährlichen Recognitions-Gebühr von 2 1/2 Sgroschen an die Stadt ertheilt wird.
a. u. s.