Band 49: Eintrag vom  21. Juli 1851 (Nr. 268)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Durch Eingabe vom 15. Juli c. beantragt der Polizei- Commissair, daß der verkrüppelte, und unauf- hörlich dem Nervenziehen ausgesetzte Theodor Kessel von hier, dessen Eltern in Dürftigkeit leben

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und nicht in der Lage sind, diesen ihren unglücklichen Sohn unter gehöriger Pflege und Aufsicht zu halten, in das Bürgerhospital aufgenommen werden möge.

In Erwägung, daß der Zustand des p Kessel dessen stete Beaufsichtigung nöthig macht, daß es aber vor allen Dingen nöthig erscheint, denselben von der Straße fern zu halten, resp. auf passende Weise unterzubringen, in fernerer Erwägung, daß die Eltern desselben dürf- tig und nicht im Stande sind, für seine Unterbringung und Verpflegung zu sorgen, faßt Gemeinderath den Beschluß, den verkrüppelten Theodor Kessel permanent in das Bürgerhospital aufnehmen zu lassen.

a. u. s.