Band 49: Eintrag vom  14. Oktober 1850 (Nr. 56)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge einer Interpellation theilte Vorsitzender dem Ge- meinderathe mit, daß Herr Commerzienrath Thywissenunterm 4 September c. ersucht worden sei, die von ihm, einem mit der Stadt abgeschlossenen Vertrage vom 8. Merz 1819 entgegen, an dem Eingange zum städtischen Lohhofe vor dem Oberthore

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eigenmächtig vorgenommenen Veränderungen wieder zu besei- tigen, und Alles wieder in den frühern Zustand herzustellen, daß derselbe unterm 19. ejusdem hierzu neuerdings mit dem Bemerken aufgefordert worden, daß, wenn innerhalb acht Tagen keine Erklärung von seiner Seite erfolge, angenommen werde, daß er nicht gewillt sei, dem diesseitigen Ersuchen zu entsprechen, daß aber bis jetzt hierauf weder eine Antwort erfolgt sei, noch soviel bekannt, Vorkehrungen zur Herstel- lung des frühern Zustandes jenes Einganges getroffen worden.

Hiernach beschloß Gemeinderath auf Grund des Art 11 des bezüglichen Vertrages, wornach bei entstehenden Streitigkeiten der p Thywissen sich der Entscheidung der Königl. Regierung unterworfen hat, die vorliegende Sache der Königlichen Regie- rung zur Entscheidung vorzutragen, und dieselbe zu bitten, die Gemeinde zu ermächtigen, nöthigenfalls gerichtlich gegen den p Thywissen anzugehen.

Der Gemeindeverordnete DeRath gab die Separat-Er- klärung zu Protokoll, daß er die Bemerkung nicht unter- drücken könne, daß der Bürgermeister Thywissen nach mehren Beschlüssen des Gemeinderathes die Mauer am Keuten'schen Hause noch nicht abgebrochen, resp. die Strasse erweitert habe, um dadurch der Stadt dasjenige zu geben, was ihr schon im Jahre 1845 zugekommen wäre.

Die Gemeindeverordneten Hesemann, Dürselen, Herberz, Weise und Schellens schlossen sich diesem Votum an

A. u. s.