Ein Antrag des Gymnasialverwaltungsraths dahinlautend, die Wohnung des Lehrers Krahforst, welche von demselben nicht bezogen wird, anderweitig zu verwerthen, wird von der Versammlung abgelehnt, jedoch wird dem Lehrer Krahford gestattet, die Wohnung mit Zustimmung des Gymnasial-Verwaltungsrathes anderweitig zu vermiethen.