Band 59: Eintrag vom  30. Januar 1882 (Nr. 879)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Festsetzung des Gehalts einer Lehrerstelle.

Nach Mittheilung des Vorsitzenden wird die an einer Knabenschule angestellte LehrerinHarf versetzt und diese Stelle einem neu zu berufenden Lehrer übertragen.

Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß das Gehalt für diese Lehrerstelle auf 1100 Mark normirt werde und freie Wohnung oder 150 Mark Miethentschädigung.