Auf den Antrag der Schul-Commission beschließt die Versammlung, dem LehrerHermanns an der Knabenschule im Glockhammer, welcher bereits 25 Jahre hierselbst angestellt, und seinen Pflichten stets zur Zufriedenheit nachgekommen ist, in Berücksichtigung dieser langjähriger Dienstzeit diejenige außergewöhnliche Remuneration von 25 Thlr zu bewilligen, welche auch den übrigen so lange hier angestellten Lehrern zuerkannt worden.
actum ut supra
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