Band 75: Eintrag vom  7. Mai 1929 (Nr. 970)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Regulierung der Bleichgasse.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Regulierung der Bleichgassevon der Krefelder- bis Bleichgassestraße nach Maßgabe der vorliegenden Pläne und des Kostenanschlages des Tiefbauamtes. Die entstehenden Kosten in Höhe von 14 600 M werden bewilligt. Von diesem Betrage zahlen die Anlieger

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gemäß unterschriftlicher Verpflichtung die Hälfte der Kosten d. s. 25,50 M für den lfd. Frontmeter. Die Anlieger können den auf sie entfallenden Kostenanteil in 5 Jahresraten unter Berechnung von 6% Zinsen zahlen. Die übrige Hälfte der Kosten trägt die Stadt. Die Kosten sollen aus dem Straßenregulierungsfonds bestritten werden.