Nachdem der zweijährige Zeitraum, für welche die unterm 14. April 1840 gewählten beide Administratoren der Sparkasse: Stadtrath Michael Frings und Kaufmann Caspar Thywihsen zu Folge §. 12. des Statuts vom 3. Mai 1839 zu fungiren berufen worden sind, schon abgelaufen ist, so wurde der Stadtrath in heutiger Sitzung veranlaßt, zu neuer Wahl zu schreiten.
Da nach Inhalt des Statuts die ausscheidenden Administratoren wieder wählbar sind, und der Stadtrath nur Ursache hat, mit deren Dienstleistungen zufrieden zu sein, so wurden die Obengenannten für die nächsten zwei Jahre in ihrer Eigenschaft bestätigt.
Actum ut supra
[Nächste Seite]Gleich wie solches pro 1841 durch Verhandlung vom 21. August v. J. beschlossen worden, so genehmigte der Stadtrath auch, daß für das laufende Jahr zur Bestreitung der currenten Ausgaben augenblicklich ein Capital von Zweitausend Thalern für die Stadt aufgenommen werde, welches Capital sodann aus den im November eingehenden Grasverkaufsgeldern gleich wieder zu ersetzen ist. Die davon zu entrichtenden Zinsen werden selbstredend ebenfalls auf die Stadt Casse übernommen.
Actum ut supra