Nachträglich Gehaltsbewilligung für die Wittwe des verstorbenen Leihhaus-Taxator Wickel wird abgelehnt.
Auf Einsicht des Antrages der Wittwe des verstorbenen Leihhaus-Taxators Wickel vom 20. des Monatserklärte der Stadtrath, daß weder auf die nachträgliche Gehaltsbewilligung, noch auf
[Nächste Seite] die in Anspruch genommenen Entlassung von der Verbindlichkeit in Bezug auf die Richtigkeit der von ihrem Mann taxirten, und noch unverkauften Pfändern eingegangen werden können.Actum utsupra