Band 49: Eintrag vom  18. August 1851 (Nr. 280)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Vorsitzende legte heute dem Gemeinderath den zwischen dem Bürgermeister Namens der Gemeinde und dem Hand- lungshause H. Thywissen & Sohnunterm 7. August 1851 abgeschlossenen Vertrag vor, wornach dem gedachten Handlungshause der demselben obliegende Abbruch der Ecke des ehemaligen Keuten'schen Erbes auf der Oberstraße erlassen ist, jenes Handlungs- haus dagegen die Verpflichtung übernommen hat, einen Theil des gegenüber liegenden vorma- ligen Schellens'schen Hauses in der Weise abzu- treten, daß die von der Oberstraße nach der Erft führende Straße überall eine Breite von vierund zwanzig Fuß erhalte, und wornach ferner genanntes Handlungshaus alle mit diesen Stipulationen in Verbindung stehenden Arbeiten bis zum 15. April 1853 ausgeführt haben muß, widrigenfalls die Stadt Neuß ohne Inverzug- setzung befugt sein soll, dieselben auf seine Kosten ausführen zu lassen. Gemeinderath erklärte sich mit der Fassung einverstanden, und ertheilte zu dem Vertrage seine Genehmigung.

a. u. s.