Gemeinderath genehmigte den von der Armen-Verwaltung unterm 27. Februar courant ausgefertigten Consens zur Löschung der erneuerungsweise gegen Joh. Winkels genommenen Hypotheken-Insciption vom 25. Januar 1848 Band 403 No 579 und vom nämlichen Tage Band 403 No 580 über 33 Thlr 3 Sgr. 3 Pf. resp. 37 Thl 8 Sgr., da das Handlungshaus H. Thywihsen & Sohn hierselbst als Rechtsnachfolger von p Winkels die beiden Kapitalien nebst Zinsen abgelegt hat.
Imgleichen ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung zu dem von der Armen-Verwaltung unterm 27. vorigen Monats ausgestelllten Consense zur Hypothekenlöschung einer unterm 19. Mai 1851 Band 447 No 304 erneuerungsweise gegen Caspar Jansen wegen eines Kapitales von 125 Thlr, das nunmehr nebst Zinsen abgelegt ist, genommenen Inscriptum.
actum ut supra