Band 56: Eintrag vom  14. August 1871 (Nr. 244)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11/ Kirmesfeier

Zu den diesjährigen Kirmesfestlichkeiten wird der übliche Zuschuß der Stadt im Betrage von sechtzig Thalern bewilligt.

a. u. s.