Band 49: Eintrag vom  9. September 1852 (Nr. 521)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Von der betreffenden Vorbereitungs-Commission war der Hospital-Etat des Jahres 1853 geprüft und dabei folgende Bemerkung gemacht worden: Unter der Einnahme ad Tit. III Art. 4 Verpflegungs- kosten sind 70 Thl. für Beköstigung des Rector Evens einbegriffen. Bei Prüfung des Hospitals pro 1850 ist bereits von der gemeinderäthlichen Vorbereitungs- Commission hierüber monirt worden, daß entweder diese Vergütung auf 100 Thl. fest-[Nächste Seite]

zustellen wäre,oder, was zweckmäßiger erscheine, der Rector des Hospitals anderweitig sich Bekösti- gung verschaffe, indem die Verabreichung derselben aus der Oekonomie der Anstalt mehr oder weniger störend auf den Gang des Hauswesens einwirke, worauf auch schon die Hospital-Commission bei früherer Gelegenheit aufmerksam gemacht habe. Damals habe der Gemeinderath, obgleich die Zweckmäßig- keit einer Abänderung dieser Einrichtung nicht ver- kannt worden, die Sache einstweilen so gehen lassen, um später wieder darauf zurückzukommen. Die gemeinderäthliche Commission brachte dieselbe daher jetzt mit dem Antrage in Anregung, daß Gemeinderath darüber berathen und nähern Beschluß fassen wolle. Gemeinderath bemerkte hierüber, daß die Hospital-Ver- waltung vorerst um gutachtliche Äußerung zu ersuchen sei.

Nach dem zwischen der Armen-Verwaltung und der Hospital-Commission getroffenen Übereinkommen zahlt die erstere für die im Hospital auf deren Rechnung untergebrachten, und derselben namentlich aufzuführenden Armen eine jährliche Vergütung von 50 Thl. pro Kopf, was für 20 7/10Köpfe, welche von der durchschnittlichen Zahl von 63 auf die Armen-Verwaltung kommen, 1035 Thl ausmacht. Letztere Summe wird, wie auch schon beim Armen-Kassen-Etat bemerkt worden, unter dem Vorbehalte genehmigt, daß in der Wirklich- keit nur dasjenige ratirlich von der Armen-Kasse gezahlt werde, was sich nach der Zahl der wirklich verpflegten Individuen ergibt.

Die vor Kurzem angeordneten und zu 488 Thl ursprünglich veranschlagten baulichen Reparaturen an den Hospital-Gebäuden werden, nachdem die Arbeiten in Angriff genommen und näher über- schlagen sind, im Ganzen 552 Thl 3 Sgr kosten. Da durch gemeinderäthliche Beschließung im laufenden Jahre 300 Thl disponibel gestellt worden, so sind in dem vorliegenden Hospital-Etat noch 252 Thr. 3 Sgr für den gedachten Zweck aufgenommen.

Der Hospital-Etat wird mit der Anempfehlung an die Hospital-Verwaltung festgestellt, daß dieselbe auf größtmöglichste Sparsamkeit bedacht nahm, damit in der Folge die in den letzten Jahren

[Nächste Seite]

47 Thl 23 Sgr 2 Pf pro Kopf betragenden Verpflegungskosten wo möglich angemessen vermindert werden.

a. u. s.