Band 52: Eintrag vom  08. Juli 1859 (Nr. 454 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Disponibelstellung von Gebäuden, zu Militairzwecken.

Der Vorsitzende Bürgermeister theilt der Stadtverordneten-Versammlung mit, daß verschiedene hiesige Scheunen, Speicher [etc?] von der Königl. Militair-Intendantur auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 11. Mai 1851 als Lagerräume in Anspruch genommen worden seien, und es sich daher frage, ob es nicht vorzuziehen sein dürfte, Seitens der Stadt einen geräumigen Lagerschuppen zu errichten, und diesen statt der Scheunen der Militairbehörde zur Verfügung zu stellen, weil die Requisition der Scheune möglicherweise die betreffenden Ackersleute in Verlegenheit und Nachtheile bringen könnte.