Band 60: Eintrag vom  16. Oktober 1894 (Nr. 1525)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) ermächtigt die Verwaltung, die in Folge von Vacanzen ersparten Gehälter der Polizei- beamten an die übrigen Polizeibeamten als Ent- schädigung für geleistete Mehrarbeiten zu verteilen;