Band 60: Eintrag vom  16. März 1897 (Nr. 2128)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5.) Antrag der Verwaltung betr. die Her- stellung der Canalanschlüsse.[Nächste Seite]

Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt die Verwaltung, bei Canalisationsanlagen die Stichkanäle städtischerseits auszuführen und die Kosten, welche demnächst von den Ad- jacenten zu erstatten sind, aus der Stadtkasse vorzuschießen;

genehmigt nachträglich das dieserhalb bereits früher beobachtete Verfahren und autorisirt gleichzeitig die Verwaltung, nicht nur die Canalanschlußgebühren sondern auch die vorschuß- weise verausgabten Beträge für die Canalan- schlüsse in Bedürftigkeitsfällen von den Ver- pflichteten ratenweise einzuziehen unter Ge- währung einer Maximalfrist von 4 Jahren.