Band 60: Eintrag vom  9. Mai 1894 (Nr. 1438)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1.) Die Verwaltung wird autorisirt im Bedürfnisfal- le die Canal-Einmündungsgebühren beim freiwilli- gen Anschlusse bis zum Schlusse des laufenden Etats- jahres ohne Zinsenzahlung, in besonderen Fällen bis zum Ende des zweitfolgenden Etatsjahres unter folgen- den Bedingungen zu stunden. a.) Im Falle der Stundung auf mehrere Jahre muß die Zahlung in Raten erfolgen; b.) es ist ein zahlungsfähiger Bürge zu stellen; c.) wenn die Stundung über das laufende Etats-