Band 59: Eintrag vom  22. September 1879 (Nr. 123)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Reclamation gegen die Gemeindewählerliste.

Es wird ein Rescript der Königlichen Regierung zu

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Düsseldorf vom 15. des Monats vorgelegt, wonach in Folge der gegen die Gemeindewählerliste erhobenen Reclamation dahin entschieden wird, daß für das letzte, nämlich das 4te Quartal, die alte Gebäudesteuer in Anrechnung zu bringen ist, da auch die Zuschläge zur Grund-Gebäude- und Gewerbesteuer aus der Berechnung bleiben sollen, so wird die Gemeindewählerliste ganz von neuem aufgestellt werden.