Auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß die städtische Kasse erschöpft sei, und in der einen oder andern Weise für baaren Bestand gesorgt werden müsse, autorisirte Gemeinderath denselben, den nothwendigen Vorschuß mit der Maßgabe bei der städtischen Sparkasse leihweise zu entnehmen, daß solcher um die Mitte November, wenn die städtischen Pachtbeträge eingehen wieder erstattet werde.
actum ut supra