Band 60: Eintrag vom  11. Dezember 1893 (Nr. 1322)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

b). für die Abführung des Wassers von dem Kohlen- lagerplatz in den städtischen Canal sind an Stelle der einmaligen Anschlußgebühren 5 % der Hälfte der Anlagekosten des vor diesem Platze liegen- den städtischen Canales jährlich an die Stadtcasse zu entrichten; die Kosten des städtischen Canals kommen mit (: 20 Mark:) zwanzig Mark pro lau- fenden Meter Fronte zur Berechnung;