Nach dem Vorschlage der Schul-Commission vom 7. dieses Monats bestimmte der Stadtrath die Schüler des hiesigen Collegium: Leopold Korten, Joseph Meuter, Ernst von Schwedler, Wilhelm Hubert Wingerath, Theodor Kemmerich, und Wilhelm Gustav Hülstrung als solche, denen für das laufende Semester die Befreiung vom Schulgelde zu Theil wird.
Actum utsupra