Band 49: Eintrag vom  7. April 1851 (Nr. 179)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gegen die Übernahme der Kosten der Hülfsnachtwache vom 16. Merzbis 1. April c. im Betrage von 8 Th 16 Sgr auf die städtische Kasse findet Gemeinderath Nichts zu erinnern. Da früherm Beschlusse gemäß die Hülfsnachtswache nur bis zum 15. Merz bestehen sollte, so sei das Polizei-Amt für die Zulassung derselben über diese Zeit hinaus, in angemessener Weise zu verwarnen.

a. u. s.