Auf einen Antrag des Hafenmeisters Cönen beschließt die Versammlung die in der Ausführung
[Nächste Seite] begriffenen Baggerarbeiten unterhalb der Erftmündung noch in soweit fortsetzen zu lassen, daß die Schiffe bei niedrigem Wasserstande den Leinpfad des Erftkanals erreichen können