Band 49: Eintrag vom  26. April 1852 (Nr. 442)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird ein wiederholtes Gesuch der Erben Jodokus Keller um Aufhebung der Pachtung zweier Wiesen- parzellen in der Nähe des Hammfeldbrückchen vorgelegt, worin dieselben angeben, daß der verstorbene p Keller mehr Passiv- als Activ-Vermögen hinterlassen habe, und sie daher unmöglich, wie dies vom Gemeinderath gefordert worden, für den früher stipulirten Pachtbetrag der beiden Parzellen noch für das laufende als letztes Pachtjahr verantwortlich bleiben könnten.

Eingezogene Erkundigungen haben ergeben, daß der verstorbene p Keller noch Activbestand hinterlassen hat, und daher das von den Erben angegebene Motiv in der Wirklichkeit nicht besteht, weshalb Gemeinderath denn auch nicht auf das gestellte Gesuch eingehen zu können glaubt, jedoch ist derselbe bereit, auf die Pacht- entbindung sich einzulassen, wenn Erben Keller sich zur Zahlung einer Entschädigung von fünf Thalern an die städtische Kasse verpflichten.

a. u. s.