Der Kaufmann B. Fischer frägt an, ob die Stadt ihm den südlichen Theil des Kellers unter dem neuen Schulgebäude in der Nähe des Hammthores zum Lagern leerer Fässer zu verpachten bereit sei, zu welchem Ende er auf sechs Jahre eine jährliche Miethe von 15 Thlr offrire. Die Versammlung genehmigt die Vermiethung und beauftragt zu diesem Behufe die Commission für städtisches Eigenthum, die näheren Bedingungen festzusetzen.
actum ut supra