8) Der Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung vom 21. Januar resp. 7. April 1884 betreffend die Wahl von Mitgliedern des Kreistages wird dahin ergänzt, daß Herr Stadt VerordneterBaumeister als erster und Herr S.V. Brandenbergs als zweiter Stellvertreter fungiren. -