Artikel 46 des Neusser Wochenblattes
Die aus Anlaß der No. 46 des Wochenblattes gewählte Commission schlägt vor, folgende Erklärung ins Protocoll aufzunehmen und mit den übrigen stadträthlichen Verhandlungen zu veröffentlichen:
Die Stadtverordneten-Versammlung hat aus dem Referate, welches der Stadtverordnete Busch in der Sitzung vom 27. October curant über die Mission nach Berlin erstattet hat, sowie aus dem bisherigen Verlaufe der auf das Gymnasium bezüglichen Verhandlungen die Ueberzeugung gewonnen, daß der Stadtverordnete Busch, den ihm in der Sitzung vom 16. October curant gegebenen Auftrag in keiner Weise überschritten habe, und daß nicht der dem Herrn Minster gehaltene Vortrag, als vielmehr die Art und Weise der Einrichtung des s.g. Kosthauses selbst, welche dem Herrn Minister bereits bekannt gewesen, zu der Verfügung des Provincial-Schulcollegii vom 30. October curant, wodurch die dem ReligionslehrerDr. Rheinstaedter früher ertheilte Ermächtigung zurückgezogen worden, lediglich Anlaß gegeben habe; die Versammlung kann daher in dem auf das Convict bezüglichen Artikel in No. 46 des Neusser-Wochenblattes, welcher die Mission des städtischen Deputirten gewissermaßen als die Ursache der Aufhebung des s.g. Kosthauses darzustellen sucht, nur eine grundlose Verdächtigung erblicken.
Die Versammlung trat diesem Antrage bei. Bei namentlicher Abstimmung stimmten für den Commissionsantrag sämmtliche Anwesende mit Ausnahme des Stadtverordneten Busch, welcher sich von der Abstimmung entfernte, der Stadtverordneten Hellersberg et Kallen, welche sich der Abstimmung enthielten und der Stadtverordneten Richen, Broix und Jaegers, welche gegen den Antrag stimmten.
a. u. s.