Band 49: Eintrag vom  24. November 1851 (Nr. 355)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Anhörung des Referats der betreffenden Commission beschloß Gemeinderath in Verfolg seines Beschlusses vom 10. d. Mts., wornach die Schulgeldhöhe im Gymna- sium für hiesige Schüler nach Maßgabe der Klassensteuer der Eltern auf 10 Thr, 15 Thlr. resp. 20 Thl. anzunehmen seien, vorläufig für das Jahr 1852 das Schulgeld a für Schüler, deren Eltern zu 6 Thl. und niedriger in der Klassensteuer veranschlagt sind, auf 10 Thaler, b. für solche, deren Eltern 8, 10 und 12 Thl. Klassensteuer entrichten, auf 15 Thaler und c. für diejenigen, deren Eltern 16 Thl. und mehr an Klassensteuer zahlen, auf 20 Thlr. festzustellen . Den letztern Satz hätten auch die Schüler auswärtiger Eltern zu zahlen.

Bemerkt wird, daß in der vorgeschlagenen Weise das garantirte Schulgeld von überhaupt 2 200 Thl. disponible werde.