Unter Bezugnahme auf die betreffende Verhandlung vom 6. Februar des Jahres kam heute die Angelegenheit wegen der eventuellen Reformirung respective Aufhebung der mit dem Gymnasium verbundenen Realklassen neuerdings zur Berathung.
Die betreffende Commission schlägt der Versammlung vor, die Frage, ob die beiden, mit dem hiesigen Gymnasium verbundenen Realklassen in folge der neueren Bestimmungen, von Gymnasium getrennt fortzuführen aber ob dieselben aufzuheben seien, einstweilen offen zu halten, dagegen bei den höheren Behörden den Antrag zu stellen, daß diejenigen Gymnasiasten, welche vom Griechischen dispensirt worden, dafür aber einen erweiterten Unterricht in der französischen und englischen Sprache genossen haben, nach Absolvirung der Untersekunda ohne besonderes Examen, zum einjährigen freiwilligen Militairdienste zugelassen werden mögen. Werde auf diesen Antrag eingegangen, so erscheine es zweckmäßig, die beiden hiesigen Realklassen als getrennte Klassen fallen zu lassen, indem denjenigen Schülern, welche sich nicht den höheren Studien sondern dem Gewerbestande widmen, durch die Einführung eines verbesserten Unterrichts in den neuern Sprachen an Stelle des Griechischen die erwünschte Gelegenheit zu ihrer Ausbildung geboten werde. Finde jener Antrag keine Berücksichtigung so sei näher zu berathen, in wie fern auf die Aufhebung der Realklassen einzugehen sein dürfte.
Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß vorerst der bezogene Antrag formirt und dessen Austrag abgewartet werde.
actum ut supra