10.) Versammlung beschließt auf die Mittheilung des Vorsitzenden hin, daß der Kaufmann Kappes eine ihm ertheilte Erlaubniß zum Baue dreier Räucherkammern auf seinem Hofe dahin mißbraüche, daß er die angrenzende Kirchhofsmauer zu seinem Baue benützen wolle und bereits theilweise diese Mauer abgebrochen habe, auf dem Rechtswege gegen den p. Käppes vor zugehen, wenn derselbe die Arbeiten nicht sistire.