Auf eine Anfrage der Bergisch-Märkischen Eisenbahn, ob die Stadt bereit sei, jetzt schon auf den Kaufpreis der abzu tretenden städtischen Grundstücke eine Abschlagszahlung und in welcher Summe anzunehmen, erwidert die Stadverordneten-Versammlung, daß hierauf vorerst nicht eingegangen werden könne, da es der Stadt an geeigneter Verwendung fehle.
actum ut supra