Mit Bezug auf den Beschluß vom 2. October des Jahre s über die Beseitigung der den Häusern zunächst stehende Baumreihe in der Erftstraße wird das Anerbieten des Unternehmers Theodor Kreuzer ange- nommen und demselben die 31 Bäume zum Preise von 20 Thlrn 20 Sgr überlassen mit der Verpflichtung die Fällung und Wegschaffung nach Anweisung des Bürgermeisters vorzunehmen.
a. u. s.
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt |
|
---|