Die Stadtverordneten- Versammlung genehmigt, daß die beiden Lagerplätze auf der Brache vor dem Rheinthore Nr 426 und 427 zu jährlich 10 respective 50 Thaler bis zu dem Zeitpunkte daß das Terrain von der Bergisch-Märkischen Gesellschaft acquirirt werde respective bis dahin, wo diese Gesellschaft solches nicht mehr gebrauche, an dieselbe verpachtet werden. Der Pachtzins für dasjenige Terrain, welches käuflich von der Eisenbahn- Gesellschaft erworben wird, sei bis zu dem Termin der käuflichen Übergabe ratirlich zu zahlen, jener für das andere Terrain bis zum Monat September desjenigen Jahres, in welchem solches nicht mehr von der Eisenbahn-Gesellschaft zu gebrauchen nöthig sei.
actum ut supra