Der Vorsitzende legt der Stadtverordneten-Versammlung eine Mittheilung der Oberin des Ursuliner-Klosters zu Ahrweiler vor, wornach dieselbe in den ersten zwei Jahren auf die Errichtung einer Filiale in Neuss nicht eingehen kann, und somit auf die Einrichtung einer höheren Töchterschule durch die Ursulinen für jetzt verzichtet werden muß.
Die Commission für Schulwesen wurde beauftragt, mit Bezugnahme auf das seiner Zeit anerkannte Bedürfniß einer zweiklassigen höheren Töchterschule, zur Sache geeignete Vorschläge aufzustellen.
actum ut supra