Band 30: Eintrag vom  8. März 1743 (Nr. 1679)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

erbgenahme Paffrath

beij extraordinaire gehaltener rathsversamblung haben herren bürgermeister statthaltere einen von denen erbgenahme herrPaffrath seelig eingereichten statum ihrer kindtlicher theilung belangend verleßen laßen, welchen zu folg die erbgenahme die kauffschilling ab dem verkaufftem elterlichen hauße zu erheben verlangten, weilen aber dieße erbgenahme beij der stadt mit einigem rückstandt verhafftet, ist magistratsherren bescheidt, daß dieselbe die kauffschillingen mit der condition erheben könten, wan dieselbe so viel alß die stadt zu praetendiren, stehen laßen thäten ad 368 reichsthaler