Band 58: Eintrag vom  kein Datum (Nr. 321 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Communalsteuerniederschlagung.

Der Vorsitzende legt die vom Rendanten der Stadtkasse aufgestellte Nachweise der unbeibringlichen Communalsteuerbeiträge vor und genehmigt die Versammlung die Niederschlagung derselben im Betrage von 97 thr. 7 Sgr.