Auf Antrag der Commission für städtisches Eigenthum beschließt die Versammlung, der Wittwe Arn. Jos. Zimmermann den Weg zum Schandert zur Mitbenutzung zum Ziegelfahren zu überlassen und derselben zugleich zu gestatten, solchen zu befestigen. Diese Erlaubniß der Mitbenutzung p. wird auf zehn Jahre gegen eine jährliche Entschädigung von 6 Thalern mit der Bestimmung ertheilt, daß Wittwe Zimmermann nach dem neunten Jahre verpflichtet sein soll, den Weg auf zwei Fuß Tiefe umsetzen und alle Steine, Schrotte p. aus demselben entfernen zu lassen, widrigenfalls die Stadt nach Ablauf des zehnten Jahres berechtigt sein soll, dies auf ihre Kosten ausführen zu lassen.
a.u.s.