Gemeinderath wird auf Grund des mit den Herren Gebr. Elfes abgeschlossenen Vertrages über die Schürf- und Bohr-Versuche auf städtischem Eigenthume ersucht, den Deputirten der Stadt für die Feststellung der von den Unternehmern an die Stadt zu entrichtenden Entschädigung zu wählen, worauf derselbe erklärte, daß er es der Commission für städtisches Eigenthum überlasse, ein Mitglied aus ihrer Mitte zu dem angegebenen Zwecke zu bestimmen.
actum ut supra