Band 52: Eintrag vom  27. Januar 1858 (Nr. 182)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Commissionsbericht die Lichtkosten betreffend.

In Beziehung auf die Frage, ob für die Stadt eine Verpflichtung zur Zahlung von Lichtkosten bestehe stellte die Commission folgenden Antrag: "Die Stadtverordneten-Versammlung wolle vor"läufig unter Vorbehalt sonstiger eventuellen Anträge "fragliche Angelegenheit bis zum Schlusse dieses Jahres "vortragen.

Gründe Die jetzt an der Erft vorgenommenen und noch vorzunehmenden Arbeiten werden bis dahin die Erft in eine so schiffbare Lage bringen, daß nach Wahrscheinlichkeits-Berechnung die Lichterkosten gänzlich vermeiden werden. Ob dies zu ermöglichen, wird sich bis dahin zeigen, im mißlingenden Falle werden ohnedem andere weitergehende Anträge und

[Nächste Seite] Entschließungen erforderlich sein.

Die Stadtverordneten-Versammlug erhob diesen Antrag, wodurch der in der Sitzung vom 18. des Monats Seitens des Bürgermeisters eingebrachte Antrag vorläufig erledigt wird, zu ihrem Beschlusse

Actum ut supra