Band 47: Eintrag vom  2. August 1845 (Nr. 230)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zum Schutze der städtischen Wiesen in der Heusgeskaul vor den Überfluthungen durch das Sommerwasser erscheint dem Stadtrath die Anlage einer hölzernen Schleuse an dem sogenannten Grübchen durchaus nothwendig. Die Ausführung einer solchen Schleuse, welche nach dem Anschlage der Mühlenbaumeister Vehling zu 145 Thalern 26 Silbergroschen berechnet ist, wurde demnach unter der Maaßgabe beschlossen, daß die Privat-Eigenthümer

[Nächste Seite] Böcker, Boisserée & Cie, deren Wiesen durch diese Schleuse ebenfalls geschützt werden, die Hälfte der desfallsigen Kosten tragen.

Ferner äußerte der Stadtrath seine Ansicht dahin, daß es angemessen sein werde, die Arbeit nicht im Wege des Verdings sondern unter Aufsicht des zuverläßigen Baumeisters Thomas auf Rechnung ausführen zu lassen, damit man der bei einem solchen Werke hauptsächlich nothwendigen Güte und Solidität der Naturialien p vergewissert wurde.

Actum utsupra