Band 58: Eintrag vom  9. September 1878 (Nr. 1526)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Ankauf von Wiesenparzellen zur Erbreiterung des Erftkanals.

Die Versammlung genehmigt, daß für eine kleine Wiesenparzelle von circa zwölf Ruthen Größe, den Erben Boihserée von Cöln gehörend eine Vergütung [Zeichen?] ausnahmsweise, von dreißig Mark, pro Ruthe bezahlt und dabei seitens der Stadt die Bedingung eingegangen werde, daß das betreffende Terrain nie und unter keinem Vorwand zu anderen Zwecken, besonders nicht zu baulicher Benutzung verwandt werden dürfe, ferner daß der Leinpfad in der Höhe der anschießenden Wiese angelegt werden müsse, sowie daß das Kopfende des Dammstückes nicht überwölbt werden dürfe. Für die andere zum Erftbau noch erforderlichen Absplisse bewilligt die Versammlung eine Entschädigung von fünfzehn Mark pro Ruthe.